Gestaltfestigkeit

Gestaltfestigkeit
Gestaltfestigkeit,
 
Nutzdauerfestigkeit, die Dauerschwingfestigkeit (Dauerschwingversuch) eines beliebig geformten Bauteils unter Berücksichtigung aller festigkeitsbeeinflussenden Faktoren, z. B. kerbartiger Konstruktions- und Fertigungsmerkmale (Querschnittsübergänge, Hohlkehlen, Bohrungen, Keilnuten u. a.). Die Gestaltfestigkeit ist immer kleiner als die Dauerschwingfestigkeit von glatten, polierten Probestücken. Die Gestaltfestigkeit einfacher stabförmiger Konstruktionsteile (glatte und gekerbte Wellen, Achsen, Zuganker, Träger) lässt sich aus der Dauerschwingfestigkeit des Werkstoffes unter theoretischer Berücksichtigung von Formeinflüssen und Oberflächengestaltung näherungsweise errechnen. Bei komplizierteren Bauteilen erfordert die theoretisch meist nicht erfassbare inhomogene Spannungsverteilung das Durchführen von Dauerschwingversuchen an ganzen Konstruktionselementen zur Beschaffung von Berechnungsunterlagen.

Universal-Lexikon. 2012.

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